Mit der großen Schuldrechtsreform, die seit dem 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, haben sich auch wichtige Änderungen bei den Verjährungsfristen ergeben. Mit diesem Verjährungsrechner erhalten Sie einen kleinen Überblick über die neue Rechtslage.
Der Rechner berücksichtigt ausschließlich das neue Gesetz und gilt nur für Forderungen, die nach dem 1. Januar 2002 entstanden sind. Bei Altforderungen, die vor dem 1. Januar 2002 entstanden sind, ist gesondert zu prüfen, ob sich die Verjährung entsprechend der Übergangsregelung nach altem oder neuem Recht richtet.
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